Aufgrund der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 30. Dezember 1994 wurden der Beschwerdeführerin als Pächterin des Gastgewerbes im Standort K-Hütte in E gemäß § 153 Abs. 1 und 2 sowie gemäß § 69 Abs. 1 und 4 GewO 1994 für den Betrieb dieses (von ihr gepachteten) Gastgewerbes Auflagen vorgeschrieben. Die dagegen von der Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §68 Abs1;AVG §8;GewO 1994 §153 Abs2;GewO 1994 §40 Abs1;GewO 1994 §69 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Bescheid gemäß § 69 Abs 4 und § 153 Abs 2 GewO 1994 entfaltet "dingliche Wirkung" und wirkt daher gegenüber jedem, der entsprechende Rechte an der "betroffenen Sache" hat. Eine geänderte sachliche Beziehung zum... mehr lesen...