1 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag (belangte Behörde) vom 2. August 2016 wurde der Revisionswerberin vorgeworfen, sie habe es als Geschäftsführerin der I GmbH zu verantworten, dass diese zumindest im Zeitraum von 3. Juli 2015 bis 9. Juli 2015 an zwei Autobahnraststätten durch Vornahme der Reinigung der Toilettenanlagen durch zwei Arbeitnehmer (wobei dieser Tätigkeit jeweils eine Vereinbarung zwischen der I GmbH und der Raststättenbetreiberin zu... mehr lesen...