IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Dr. Neumann über die Beschwerde des Herrn A. B. gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 63, vom 20.1.2021, Zl. MA 63-...-2020, betreffend Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), zu Recht: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtenen Bescheid aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...