IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF 5, AD AE, vertreten durch Rechtsanwalt AG, AJ 22A/I/12, AH AI, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg (belangte Behörde) vom 14.02.2019, Zahl xxx, zu R e c h t: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens... mehr lesen...