Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 30.10.2007, Zl II STR 00165e 2007, wurde gegen Herrn J. C., nachfolgender Tatvorwurf erhoben: ?Sie, Herr J. C., haben als Marktbesucher (Fierant) anlässlich des am Montag den 18.12.2006 in der Zeit von 07.00 Uhr bis 18.30 Uhr am Marktplatz zwischen dem Haus Innrain 2 und der Markthalle in Innsbruck abgehaltenen Thomasmarktes unter Missachtung der Bestimmungen der Innsbrucker Marktordnung o... mehr lesen...