1 1. Mit Bescheid vom 6. Februar 2018 stellte die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel (belangte Behörde) auf Grund eines Ansuchens der mitbeteiligten Partei über die Änderung der von ihr betriebenen Gastgewerbebetriebsanlage gemäß § 359b Abs. 1 Z 2 und 5 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Betriebsanlage sowie deren Änderung fest und erteilte zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2 GewO 1994 wahrzunehmenden Interesse... mehr lesen...