IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** als Gewerbebehörde vom 3. September 2019, GZ. ***, betreffend einen Antrag auf Bescheidzustellung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungs... mehr lesen...