Entscheidungen zu § 346 Abs. 4 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 1985/9/27 B69/80

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit einem an den Landeshauptmann von Tir. gerichteten Ansuchen vom 24. Feber 1977 begehrte J F, der unter einem das Optikergewerbe in einem Standort in Tir. anmeldete, die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Optikergewerbes. Im Ermittlungsverfahren wurde die Innung der Optiker in der Sektion Gewerbe der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Tir. gemäß §346 Abs3 GewO 1973 (alle Zitierungen dieses Gesetzes beziehen sich - s... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 27.09.1985

RS Vfgh 1985/9/27 B69/80

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art83 Abs2AVG §8AVG §63 Abs1GewO 1973 §26, §27, §28GewO 1973 §346 Abs4 idF BGBl. 253/1976 HandelskammerG §29 idF BGBl. 208/1969
Rechtssatz: GewO 1973; Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Optikergewerbes durch den Landeshauptmann von Tir.; Zurückweisung der Berufung der Landesinnung Wien durch den Bundesminister für ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1985

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