IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Christ über die Beschwerde der AA, Adresse 1, Z, vertreten durch den Geschäftsführer BB, wiederum vertreten durch Rechtsanwalt CC, Adresse 2, Y, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 9.4.2024, ***, betreffend die Untersagung der Ausübung eines angemeldeten Gewerbes nach der GewO 1994, Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Christ über die Beschwerde d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Christ über die Beschwerde der AA, Adresse 1, Z, vertreten durch den Geschäftsführer BB, wiederum vertreten durch Rechtsanwalt CC, Adresse 2, Y, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 9.4.2024, ***, betreffend die Untersagung der Ausübung eines angemeldeten Gewerbes nach der GewO 1994, Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Christ über die Beschwerde d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Christ über die Beschwerde der AA, Adresse, **** Z, vertreten durch den Geschäftsführer BB, wiederum vertreten durch Rechtsanwalt CC, Adresse 2, **** Y, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 9.4.2024, ***, betreffend die Untersagung der Ausübung eines angemeldeten Gewerbes nach der GewO 1994, Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Christ über die Besc... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde des Herrn AA, geb. XX.XX.XXXX, **** Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 12.10.2021, Zl *** wegen einer Übertretung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) nach Durchführung einer öffentlichen, mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Weißgatterer über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, Z, gegen das Erkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 26.09.2017, Zl ****, betreffend eine Übertretung der GewO, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das gegenständliche Straferkenntnis behoben und das Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG eingestel... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch die Rechtsanwaltsgemeinschaft BB, Adresse 1, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 15.11.2016, Zl ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, das im Spruch: des angefochtenen Straferkenntniss... mehr lesen...