IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Dr. Wiesinger über die Beschwerde von M H, x, x, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. E K, x, x, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 9. Februar 2021, GZ: BHFRGE-2021-14025/14, betreffend Nachsicht vom Gewerbeausschluss nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 19. Mai 2021 zu Recht: I. Der angefochtene Bescheid wird wegen Unzuständigkeit der... mehr lesen...