Mit Bestandvertrag vom 1. Oktober 1971 gab die Stadt Linz die ihr gehörige, in einem Lageplan näher dargestellte Fläche eines Grundstückes (Volksgarten) im Ausmaß von ca. 1950 m2 zur Errichtung einer Tiefgarage mit ca. 170 Abstellflächen ab 1. Jänner 1972 auf unbestimmte Zeit in Bestand. Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 15. Mai 1990, wurde festgestellt, daß dem Beschwerdeführer als Bestandnehmer aus dem mit der Stadt Linz abgeschlossenen, vorbezeichneten Bestandvertrag "kei... mehr lesen...
Index: L71064 Marktordnungen Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §324;GewO 1973 §331;MO Linz 1983 §2 Abs4;MO Linz 1983 §4 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993040223.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...