IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerden von Herrn AA, …, vertreten durch H. Rechtsanwälte, …, gegen die Straferkenntnisse des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 26.11.2019, Zahlen …/006 und …/007, zu R e c h t: Den Beschwerden wird keine Folge gegeben. Die angefochtenen Straferkenntnisse werden mit der Maßgabe vollinhaltlich bestätigt, dass im Spruch: die Tatvorwürfe wie fol... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 15.06.2020 Index: L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg50/01 Gewerbeordnung
Norm: ROG 2009 §31b Abs2 Z4GewO 1994 §2 Abs1 Z9GewO 1994 §111 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine Privatzimmervermietung liegt nicht vor, wenn die touristische Vermietung nicht durch den Beschwerdeführer persönlich als (von der Gewerbeordnung ausgenommene) häusliche ... mehr lesen...