Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten vom 1. 11. 2007 bis 6. 6. 2008 als Reinigungskraft beschäftigt. Der Beklagte ist bei der Wirtschaftskammer in den Fach- bzw Berufsgruppen Chemisches Gewerbe und Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger aber auch Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen erfasst. Seine Gewerbeberechtigungen umfassen bestimmte Teile des Reinigungsgewerbes sowie der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen. Konkret betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten vom 1. 11. 2007 bis 6. 6. 2008 als Reinigungskraft beschäftigt. Der Beklagte ist bei der Wirtschaftskammer in den Fach- bzw Berufsgruppen Chemisches Gewerbe und Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger aber auch Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen erfasst. Seine Gewerbeberechtigungen umfassen bestimmte Teile des Reinigungsgewerbes sowie der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen. Konkret betr... mehr lesen...