Norm: GewO 1859 §16GewO 1859 §17UWG §1 C2
Rechtssatz: Sittenwidrige Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften durch Ausschenken warmen Kaffee ohne Konzession nach § 16 Abs 1 lit f, § 17 Abs 1 Z 1 GewO; Gestattung eines solchen Ausschanks - auf Grund einer örtlichen Übung im Sinne des § 17 Abs 2 Z 1 GewO - als Warenprobe an höchstens zwei Werktagen im Monat. Entscheidungstexte 4 Ob 307/71 ... mehr lesen...