IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hirn über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 28.05.2020, Zl ***, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz (belangte Behörde: Bezirkshauptmannschaft Y), nach Abhaltung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis ... mehr lesen...