Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: ??Sie haben zu verantworten, dass vom Standort in Salzburg, Egger-Lienz-Gasse 5 aus am 28.2.2005 im Internet auf Ihrer Homepage www.financial-solutions.at folgende Angaben zu lesen waren ?Produktprüfung? ? Durchleuchtung der bestehenden Versicherungen und Veranlagungen (oder Angebote) vor allem im Hinblick auf (versteckte) Provisionen und Spesen, Aufzeigen, welche Spesen verhandelbar sind bzw. ?wo? und wi... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Ankündigung, betreffend das Anbieten der "Durchleuchtung" von konkreten bestehenden Lebens- bzw. Unfallversicherungen und Veranlagungen der Kunden auf versteckte Provisionen und Spesen und das Aufzeigen, wo die Kunden vergleichbare "provisionsfreie" Produkte erhalten können, sowie die Angabe seiner Honorarsätze für die Beratung, war geeignet in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass der Beschuldigte im Angegebenen Standort S. Tätigkeiten entfaltet, die unter das ... mehr lesen...