Entscheidungsgründe: Das Verfahren gegen die Zweitbeklagte ruht. Die Erstbeklagte wird in der Folge als Beklagte bezeichnet. Zwischen den Parteien besteht eine Berufshaftpflichtversicherung, der die „Allgemeinen Bedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern" (in der Folge: AVB) zugrunde liegen. Sie lauten, soweit hier von Bedeutung: „Artikel 1 - Begriffsbestimmungen 1. Versichertes Risiko ist die Tätigkeit des Versicherungsnehmers als a) Versicherungsm... mehr lesen...