Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/01 Gewerbeordnung
Norm: EStG 1972 §68 Abs2;GewO 1973 §119 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 227;
Rechtssatz: Ein Tankwart an einer Selbstbedienungstankstelle hat nach den Erfahrungen des täglichen Lebens nur insoweit die Verschmutzung bewirkende Arbeiten zu verrichten, als von der Berechtigung iSd § 119 Abs 1 GewO Gebrauch gemacht wird. Nach di... mehr lesen...