Entscheidungen zu § 119 Abs. 1 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1989/2/8 88/13/0088

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/01 Gewerbeordnung
Norm: EStG 1972 §68 Abs2;GewO 1973 §119 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 227;
Rechtssatz: Ein Tankwart an einer Selbstbedienungstankstelle hat nach den Erfahrungen des täglichen Lebens nur insoweit die Verschmutzung bewirkende Arbeiten zu verrichten, als von der Berechtigung iSd § 119 Abs 1 GewO Gebrauch gemacht wird. Nach di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.02.1989

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