Die Klägerin begehrte die Feststellung, der zwischen Ing. Walter R und der Beklagten abgeschlossene Bestandvertrag vom 1. August 1967 sei aufgehoben und die Verurteilung der Beklagten, die Grundstücke 21/31 und 8/33 sowie der im Hause K 108 auf Grundstück 21/22 Acker (sämtliche inneliegend in EZ 339 KG K) befindlichen Tankwartraum von allen ihren Fahrnissen zu räumen und der Klägerin geräumt zu übergeben. Sie brachte dazu vor, die Liegenschaft sei zum Betrieb einer Tankstelle verpacht... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIdABGB §1098 dGewO §119 Abs2
Rechtssatz: Ergänzende Auslegung eines Tankstellenbestandvertrages, wenn Stationär auf Grund der neuen Gewerbeordnung dem Bestandgeber Konkurrenz macht. Entscheidungstexte 5 Ob 550/76 Entscheidungstext OGH 29.06.1976 5 Ob 550/76 Veröff: ImmZ 1976,318 = SZ 49/86 European Case Law Ide... mehr lesen...