IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Kantner über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwältin BB, Adresse 2, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 25.09.2017, SG****, betreffend einer Übertretung nach der GewO, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als die von der Behörde verhängte Geldstrafe in Höhe von Euro 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 11 Tage... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, vertreten durch RA BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 19.03.2018, SG-****, betreffend eine Angelegenheit nach der Gewerbeordnung 1994 nach der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird mit der Maßgabe der beiden nachfolgenden Spruchpunkte insofern F... mehr lesen...