Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt. VwGH vom 18.05.2005, Zl.: 2005/04/0069-3 Rechtssatz: Der Bewilligungsbescheid eines Bürgermeisters hinsichtlich Sperrstundenverlängerung (für Barbetrieb) setzt einen strengeren Betriebsanlagengenehmigungsbescheid nicht außer Kraft. Die Verlängerung der Betriebszeit bedeutet eine Änderung der Betriebsanlage. Schlagworte Bewilligung der Sperrstundenverlängerung, Betriebszeit im Betriebsanlagenbescheid, Verschulden mehr lesen...