Entscheidungen zu § 106 Abs. 2 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 2006/9/28 G135/05

Entscheidungsgründe: I. Der Antragsteller ist Rauchfangkehrer in Lockenhaus (Burgenland) und erachtet sich durch folgende als verfassungswidrig gerügte Bestimmungen des Burgenländischen Kehrgesetzes LGBl. 46/2005, unmittelbar betroffen: §2 Abs3: "(3) Die Überprüfung oder die erforderliche Reinigung von Rauchfängen, Luftfängen, Abgasanlagen und Verbindungsstücken, das Ausschlagen und Ausbrennen von Rauchfängen sowie die Reinigung von Räucherkammern (Selchen), darf ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 28.09.2006

RS Vfgh 2006/9/28 G135/05

Index: L4 Innere VerwaltungL4410 Feuerpolizei, Kehrordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art10 Abs1 Z8StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungBgld KehrG §2, §3, §9, §11, §13GewO 1994 §106, §123 Abs2
Leitsatz: Aufhebung von - teils gewerberechtlichen - Bestimmungen des Bgld Kehrgesetzes über das Reinigen, Überprüfen und Kehren von Feuerungsanlagen insbesondere hinsichtlich der Unentgeltlichkeit bestimmter Tätigkeiten der RauchfangkehrerInnen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.09.2006

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