IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Erwin Ziermann über die Beschwerde von Herrn IH I., K. 2, J., gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 05.03.2015, Zahl xxxxx, zu Recht e r k a n n t: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 3 VStG eingestellt. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß ... mehr lesen...