Entscheidungen zu § 56 Abs. 2 LFG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1996/6/12 9ObA2075/96d

Norm: JN §1 CVIdLFG §30 Abs2LFG §56 Abs2
Rechtssatz: Die Erfüllung der dem Bundesheer übertragenen gesetzlichen Aufgaben erfolgt im Rahmen der Hoheitsverwaltung. Das Bundesministerium für Landesverteidigung wird bei der Entziehung des Militärluftfahrt-Personalausweises ebenso wie bei der Stellungnahme gemäß § 30 Abs 2 LFG als Militärluftfahrtbehörde tätig. Entscheidungstexte 9 ObA 2075/96d ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1996

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