Entscheidungen zu § artikel3 Abs. 1 EGVG

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TE Dsk BescheidBeschwerde 2018/5/13 DSB-D122.815/0003-DSB/2018

GZ: DSB-D122.815/0003-DSB/2018 vom 13.5.2018   [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert. Die Firma des beteiligten Verkehrsunternehmens wurde hier nicht pseudonymisiert, da laut Sachverhalt eine Fahrsc... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk BescheidBeschwerde | 13.05.2018

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