Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.7.1971 bis 17.3.1989 bei der Beklagten als Elektromonteur - zuletzt mit einem Stundenlohn von S 97,50 brutto - beschäftigt. Seit Oktober 1987 arbeitete er ständig auf der Baustelle der Beklagten im Allgemeinen Krankenhaus (AKH). Die Parteien lösten ihr Dienstverhältnis einvernehmlich auf. Nach einem bei der Beklagten beschlossenen Sozialplan gebührt dem Kläger ein 25 %iger Zuschlag zur Abfertigung. Nach dem einschlägigen Kollektivvertrag f... mehr lesen...
Norm: EFZG §3GeneralKollV 02.08.1974 über den Begriff des Entgelts gemäß §3 EFZG §2 Abs2GeneralKollV 02.08.1974 über den Begriff des Entgelts gemäß §3 EFZG AbschnVIII Z5 Z6
Rechtssatz: Ebenso wie die in § 2 Abs 2 des GeneralKollV ausdrücklich als Entgeltbestandteil genannten Überstundenvergütungen ist auch die Wegzeitvergütung nach dem in § 3 Abs 3 EFZG verankerten Ausfallsprinzip insoweit zu zahlen, als sie dem Arbeitnehmer gebührt hatte, wenn... mehr lesen...