IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Kienast über die Beschwerde des Herrn Dr. A. B. gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht, vom 11.01.2017, Zl. ..., betreffend Mängelbehebungsauftrag, zu Recht: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben und Spruchpunkt 4. des bekämpften Bescheids ersatzlos behoben. II. Gegen dieses Erkenn... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Kienast über die Beschwerde des Herrn Dr. A. B. gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht, vom 11.01.2017, Zl. ..., betreffend Mängelbehebungsauftrag, zu Recht: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben und Spruchpunkt 4. des bekämpften Bescheids ersatzlos behoben. II. Gegen dieses Erken... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien fasst durch seinen Richter Mag. Dr. Kienast über die Beschwerde des Herrn Dr. A. B. gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht, vom 11.01.2017, Zl. ..., betreffend Mängelbehebungsauftrag, zu Recht: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben und Spruchpunkt 4. des bekämpften Bescheids ersatzlos behoben. II. Gegen dieses Erkennt... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.07.2019 Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §56 Abs1 Z1ÄrzteG 1998 §56 Abs2ÄrzteG 1998 §117b Abs2 Z9 litc
Rechtssatz: Mängelbehebungsaufträge nach § 56 Abs. 2 ÄrzteG 1998 dürfen allein dann ergehen, wenn die festgestellten Mängel als Mängel nach der Hygieneverordnung zu qualifizieren sind. Schlagworte ... mehr lesen...