Norm: ZPO §272 BÄrzteG 1998 §54
Rechtssatz: Die vom Patienten verweigerte Entbindung des Arztes (in casu: als Zeugen) von dessen Verschwiegenheitspflicht darf nicht der Beweiswürdigung unterzogen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 254/99f Entscheidungstext OGH 23.11.1999 1 Ob 254/99f Veröff: SZ 72/183 2 Ob 115/09i Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf9ZPO §321 Abs1 Z3ÄrzteG 1998 §54
Rechtssatz: a) Die Beantwortung der Frage, ob der Patient überhaupt vor dem Eingriff aufgeklärt wurde, kann schon an und für sich kein dem - als Zeugen befragten - Arzt (vom Patienten) anvertrautes oder bekannt gewordenes Geheimnis zum Inhalt haben. Aber auch der Inhalt der Aufklärung betrifft für sich allein noch nicht notwendigerweise ein solches Berufsgeheimnis, zu dessen Wahrung der Arzt ... mehr lesen...