Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 28.09.2020 erhob die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) eine Datenschutzbeschwerde bei der Datenschutzbehörde (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gegen die XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligte Partei, MP) wegen einer Verletzung im Grundrecht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG. Darin brachte sie im Wesentlichen vor, dass im Zuge ihres Anschlussheilverfahrens... mehr lesen...