Begründung: I. Mit Bescheid vom 02.11.2016, Zl. BÄL 123/2016-2, wies der Präsident der Österreichischen Ärztekammer - unter einem feststellend, dass der Beschwerdeführer nicht über die gemäß § 4 des Ärztegesetzes 1998 (ÄrzteG 1998) zur Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten erforderlichen Voraussetzungen als Arzt für Allgemeinmedizin verfüge, - den Antrag des Beschwerdeführers auf Eintragung in die Ärzteliste ab. Die Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides wies auf die Möglichkeit... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid vom 17.05.2017, Zl. BÄL 13/2012/17052017-Mag.Sch/SB, verfügte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer - unter einem feststellend, dass der Beschwerdeführer nicht über die gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 des Ärztegesetzes 1998 (ÄrzteG 1998) zur Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit verfüge, und aussprechend, dass die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß § 59 Abs. 1 Z 1 ÄrzteG 1998 erloschen sei, - die Str... mehr lesen...