IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Voppichler-Thöni über die Beschwerde der AA, vertreten durch BB, Rechtsanwalt, Adresse 1, Z, gegen den Beschluss des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol vom 04.10.2016, Zl ****, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Gemäß § 28 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG... mehr lesen...