Norm: WBFG 1968 §32 Abs5WBFG 1984 §60 Abs8
Rechtssatz: Eine Aufhebung des § 32 Abs 5 WBFG 1968 ist in der Übergangsbestimmung des § 60 Abs 8 WBFG 1984 nicht zu finden und würde den Regeln der reinen Wortauslegung und Sprachauslegung sogar eindeutig widersprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 69/93 Entscheidungstext OGH 09.11.1993 5 Ob 69/93 ... mehr lesen...
Norm: WBFG 1968 §32 Abs5WBFG 1984 §60 Abs8
Rechtssatz: Auch eine an den Maßstäben der Verfassung orientierte Interpretation des § 60 Abs 8 WBFG 1984 führt demnach zum Ergebnis, dem Vermieter eines nach dem WBFG 1968 geförderten Objektes die Möglichkeit einer Hauptmietzinserhöhung nach § 32 Abs 5 WBFG 1968 (iVm § 58 Abs 4 und §§ 18 ff MRG) zuzugestehen, weil damit im Grunde nur ein Ausgleich für den (gegenüber der Neuregelung) zu niedrigen Erhal... mehr lesen...