Begründung: Die klagende Partei war seit 17. Mai 1972 bücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 2646 KG Meidling und errichtete auf dieser in den Jahren 1974 bis 1976 als Wohnungseigentumsorganisatorin die Wohnhausanlage Wien 12., Eichenstraße 2 c, Block II. Es wurden hiebei insgesamt 100 Wohnungen, drei Gassenlokale, ein Büro mit Werkstätte und Nebenraum, eine Garage mit 26 Stellplätzen, 11 KFZ-Stellplätze im Freien und 6 KFZ-Stellplätze unter Dach geschaffen. Der Erstbe... mehr lesen...
Norm: WBFG 1954 allgWBFG 1968 §2
Rechtssatz: Die Nutzflächenberechnung ist auf die Planmaße und nicht auf die der nachfolgenden Nutzwertfestsetzung zugrundegelegten Naturmaße abzustellen. Entscheidungstexte 5 Ob 93/87 Entscheidungstext OGH 04.12.1987 5 Ob 93/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS008276... mehr lesen...