Begründung: I. Verfahrensgang 1. Die Schienen-Control Kommission (im Folgenden: "belangte Behörde") forderte die XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") mit Schreiben vom XXXX auf, für den Zeitraum ab XXXX einen neuen Pünktlichkeitsgrad (iZm Entschädigungen nach dem EisbBFG) mitzuteilen. 2. Die nunmehrige Beschwerdeführerin gab am XXXX neuerlich einen Pünktlichkeitsgrad von XXXX % bekannt. Sie wies darauf hin, dass dies auch dem Pünktlichkeitsgrad der XXXX entspreche und gab d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Die Schienen-Control Kommission (im Folgenden: "belangte Behörde") forderte die XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") mit Schreiben vom XXXX auf, für den Zeitraum ab XXXX einen neuen Pünktlichkeitsgrad (iZm Entschädigungen nach dem EisbBFG) mitzuteilen. 2. Die nunmehrige Beschwerdeführerin gab am XXXX neuerlich einen Pünktlichkeitsgrad von XXXX % bekannt. Sie wies darauf hin, dass dies auch dem Pünktlichkeitsgrad der XXXX entspreche und gab d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Die Schienen-Control Kommission (im Folgenden: "belangte Behörde") forderte die XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") mit Schreiben vom XXXX auf, für den Zeitraum ab XXXX einen neuen Pünktlichkeitsgrad (iZm Entschädigungen nach dem EisbBFG) mitzuteilen. 2. Die nunmehrige Beschwerdeführerin gab am XXXX neuerlich einen Pünktlichkeitsgrad von XXXX % bekannt. Sie wies darauf hin, dass dies auch dem Pünktlichkeitsgrad der XXXX entspreche und gab d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Die Schienen-Control Kommission (im Folgenden: "belangte Behörde") forderte die XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") mit Schreiben vom XXXX auf, für den Zeitraum ab XXXX einen neuen Pünktlichkeitsgrad (iZm Entschädigungen nach dem EisbBFG) mitzuteilen. 2. Die nunmehrige Beschwerdeführerin gab am XXXX neuerlich einen Pünktlichkeitsgrad von XXXX % bekannt. Sie wies darauf hin, dass dies auch dem Pünktlichkeitsgrad der XXXX entspreche und gab d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist: 1.1. Die XXXX (im Folgenden beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX " vor. 1.2. Die XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist: 1.1. Die XXXX (im Folgenden beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX " vor. 1.2. Die XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist: 1.1. Die XXXX (im Folgenden beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX " vor. 1.2. Die XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist: 1.1. Die XXXX (im Folgenden beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX " vor. 1.2. Die XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX vor. 1.2. Die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste einsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX vor. 1.2. Die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste einsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX vor. 1.2. Die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste einsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX vor. 1.2. Die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste einsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die XXXX (im Folgenden beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX " vor. 1.2. Die XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste einsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die XXXX (im Folgenden beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX " vor. 1.2. Die XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste einsch... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die XXXX (im Folgenden beschwerdeführende Partei) hat ihren Sitz in XXXX und vertreibt seit Jahrzehnten Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, darunter auch zahnmedizinische Produkte der Marke " XXXX ". Diese Produkte stellt sie auf der Webseite " XXXX " vor. 1.2. Die XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) ist Inhaberin einer Bestätigung gemäß § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste einsch... mehr lesen...