Begründung: Der Kläger begehrt die Verurteilung der beklagten Partei vor allem zum Verkauf seiner von dieser in einem näher bezeichneten Depot verwahrten Wertpapiere, die er allerdings näher zu umschreiben unterlassen hat. Die beklagte Partei wendete namentlich ein, das Wertpapierdepot sei vom zuständigen Finanzamt wirksam gepfändet worden, sodaß sie dem Auftrag des Klägers zu dessen Realisierung nicht habe Folge leisten dürfen. Der Kläger replizierte darauf, die Pfändung des We... mehr lesen...
Norm: AbgEO §33AbgEO §35AbgEO §67
Rechtssatz: Bei der Pfändung von Wertpapieren, die sich in der Gewahrsame eines Dritten befinden, gelangen die Bestimmungen der §§ 33, 35 AbgEO sinngemäß zur Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 17/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 17/83 1 Ob 1527/91 Entscheidungstext OGH 10.04.1991 1 Ob... mehr lesen...