Entscheidungsgründe: Theodor G***** bezog von der beklagten Partei vom 1. 8. 1985 bis zu seinem Tod am 28. 9. 2007 eine Pension. Im Jänner 1997 erhielt er eine Vorschusszahlung. Im September 2007 wurde zunächst der Betrag von 3.129,24 EUR auf das Konto des Verstorbenen ausbezahlt, von der beklagten Partei allerdings so umgehend wieder rückgefordert, dass der Betrag wieder an sie zurückgeflossen ist. Mit Bescheid vom 12. 12. 2007 sprach die beklagte Partei gegenüber der fortsetzungs... mehr lesen...