Begründung: Die am 15. 6. 1992 geborene Klägerin bewohnt gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern eine Wohnung im dritten Stock eines Mehrparteienhauses ohne Lift. Die Wohnung wird automatisch zentral beheizt. Küche, WC und Badezimmer mit Badewanne sind in der Wohnung vorhanden. Das nächste Lebensmittelgeschäft befindet sich in unmittelbarer Nähe der Wohnung. Die Klägerin leidet an einem frühkindlichen Autismus und steht deswegen in Betreuung der Universitätsklinik für Kinder- ... mehr lesen...