Entscheidungsgründe: Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, aufgrund von zwei Einmalzahlungen der beklagten Partei an ihre aktiven Arbeitnehmer in den Jahren 1996 und 1997 entstehe kein Anspruch des klagenden Pensionisten auf 80 % dieser Einmalzahlungen, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, aufgrund von zwei Einmalzahlungen der beklagten Partei an ihre aktiven Arbeitnehmer in den Jahren 1996 und 1997 entstehe kein Anspruch des klagenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, hierauf zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Rechtliche Beurteilung Sowohl Art V Abs 1 als auch Abs 3 der Übergangs- und Schlußbestimmungen des BPG stehen einer Anwendung des BPG auf die Ansprüche der Kläger entgegen. Die Leistungszusagen wurden nach den Feststellu... mehr lesen...