Die 1943 geborene Beschwerdeführerin steht als Professorin in Ruhe seit 1. September 1993 in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium XY. In der Zeit ab 1. September 1968 bis 30. Juni 1974 war die Beschwerdeführerin als Vertragslehrerin des Bundes tätig; ab 1. Juli 1974 wurde mit ihr ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund begründet. In beiden Zeiträumen bezog sie eine Erzieherzulage... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §12 Abs1;PG 1965 §12 Abs3;PG 1965 §12 Abs6;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/12/0020 E 22. November 2000
94/12/0224 E 19. März 1997
Rechtssatz: Bemessungsgrundlage der Ruhegenußzulage nach § 12 Abs 1 PG und § 12 Abs 3 PG sind nur jene im öffentlich-rechtlichen Bundesdienstverhältnis zurückgelegt... mehr lesen...