Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Landesschulrat für Salzburg (im Folgenden: belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 16.04.2018, Zl. XXXX , gemäß § 101 Abs. 4 PG 1965 festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) für die Jahre 1989 bis 1992 die im Bescheid näher angeführten Teilgutschriften im Pensionskonto gebühren. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 01.10.1982 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund auf ein... mehr lesen...