Rechtssatz: Bei den Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung sind gemäß § 10 Z 5 lit e Bgld VNPG Anträge auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung innerhalb der Stillhaltefrist einzubringen. Nach § 100 Abs 2 zweiter Satz BVergG beträgt die Stillhaltefrist im Fall eines Verhandlungsverfahrens ohne Bekanntmachung gemäß § 26 Abs 3 Z 1?3 BVergG 7 Tage ab Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung. § 100 BVergG bzw § 10 Bgld VNPG enthält keine Grundlage für eine Abänderung der gesetz... mehr lesen...