Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, welche aus den Grundstücken 521/5, 521/6, 521/27 und 521/30 besteht. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Liegenschaftseigentümer, ihm die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Grundstücke 521/5 und 525/6 zu bewilligen. Beide Vorinstanzen wiesen das Grundbuchsgesuch zur Gänze ab. Gemäß § 94 Abs 1 GBG habe das Grundbuchsgericht ein Ansuchen und dessen Beilagen einer gena... mehr lesen...