Begründung: Das Erstgericht bewilligte ob den zunächst unter B-LNR 7 ausgewiesenen Anteilen an der Liegenschaft EZ 1107, GB ***** (B-LNR 11 bis 15) die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Zweitantragstellerin und den Drittantragsteller. Die restlichen unter dieser B-LNR ausgewiesenen Anteile verblieben bei der Erstantragstellerin. Zugleich wies es den zeitgleich gestellten Antrag auf Einverleibung der Teillöschung der zu C-LNR 6 und 7 zu Gunsten der E***** AG einverleibten Pfa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte ob den zunächst unter B-LNR 7 ausgewiesenen Anteilen an der Liegenschaft EZ 1107, GB ***** (B-LNR 11 bis 15) die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Zweitantragstellerin und den Drittantragsteller. Die restlichen unter dieser B-LNR ausgewiesenen Anteile verblieben bei der Erstantragstellerin. Zugleich wies es den zeitgleich gestellten Antrag auf Einverleibung der Teillöschung der zu C-LNR 6 und 7 zu Gunsten der E***** AG einverleibten Pfa... mehr lesen...