Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerinnen 1. Brigitte E*****, 2. B***** Aktiengesellschaft *****, beide vertreten durch Dr. Kurt Lechner, Rechtsanwalt in Neunkirchen, wegen Löschung und Einverleibung eines Bestandrechts ob der Liegenschaft EZ *****, über den außerord... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte aufgrund eines näher bezeichneten gerichtlichen Vergleichs ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (als Haupteinlage) hinsichtlich des auf dem mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteil B-LNR 58 zugunsten eines Kreditinstituts verbücherten Simultanpfandrechts bis zum Höchstbetrag von 120.000 EUR a. dessen Übertragung auf sie, jedoch nur in Ansehung der Nebeneinlage EZ ***** GB ***** und b. die Löschung der Anmerkung der Simultanhaftung... mehr lesen...
Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** regGenmbH, Haidershofen 58, vertreten durch Dr. Wilfrid Wetzl und Dr. Stefan Nenning, Rechtsanwälte in Steyr, gegen die beklagte Partei Dr. Ferdinand G***** B*****, vertreten durch Dr. Heinz-Peter Wachter, Rechtsanwalt in Wien... mehr lesen...