Begründung: Die Antragstellerin ist Alleinerbin nach Erich Engelbert S*****, geboren am 28. 8. 1934, verstorben am 30. 7. 2010. Der rechtskräftige Einantwortungsbeschluss 7 A 198/10t-23 des Bezirksgerichts Bludenz vom 11. 3. 2011 hat folgenden Inhalt: „Der Nachlass des am … verstorbenen … wird aufgrund der aus dem Titel des Gesetzes abgegebenen unbedingten Erbantrittserklärung unter Hinweis auf die Erbsentschlagung der drei Kinder [es folgen die Namen der drei Kinder] der erblichen ... mehr lesen...