Mit Kaufvertrag vom 30. Juni 2004 verkauften die Miteigentümer der Stammsitzliegenschaft EZ 47 GB I, die Zweit- bis Sechstbeschwerdeführer, das mit dieser Stammsitzliegenschaft verbundene Mitgliedschaftsrecht an der Agrargemeinschaft F (EZ 164 GB I) an den Erstbeschwerdeführer zur Verbindung mit dessen EZ 719 GB I, die bereits an dieser Agrargemeinschaft anteilsberechtigt ist. In der EZ 47 ist unter C-LNr. 5 das Vorkaufsrecht für den Mitbeteiligten einverleibt. Zu diesem Vorkaufsrecht... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. Juni 2004 verkauften die Miteigentümer der Stammsitzliegenschaft EZ 47 GB I, die Zweit- bis Sechstbeschwerdeführer, das mit dieser Stammsitzliegenschaft verbundene Mitgliedschaftsrecht an der Agrargemeinschaft F (EZ 164 GB I) an den Erstbeschwerdeführer zur Verbindung mit dessen EZ 719 GB I, die bereits an dieser Agrargemeinschaft anteilsberechtigt ist. In der EZ 47 ist unter C-LNr. 5 das Vorkaufsrecht für den Mitbeteiligten einverleibt. Zu diesem Vorkaufsrecht... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. Juni 2004 verkauften die Miteigentümer der Stammsitzliegenschaft EZ 47 GB I, die Zweit- bis Sechstbeschwerdeführer, das mit dieser Stammsitzliegenschaft verbundene Mitgliedschaftsrecht an der Agrargemeinschaft F (EZ 164 GB I) an den Erstbeschwerdeführer zur Verbindung mit dessen EZ 719 GB I, die bereits an dieser Agrargemeinschaft anteilsberechtigt ist. In der EZ 47 ist unter C-LNr. 5 das Vorkaufsrecht für den Mitbeteiligten einverleibt. Zu diesem Vorkaufsrecht... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §1072;ABGB §1073;GBG 1955 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein verbüchertes Vorkaufsrecht stellt ein vom Grundbuchsgericht von Amts wegen zu beachtendes Verfügungshindernis für den dinglich belasteten Eigentümer dar (Hinweis OGH 17.4.2002, 7 Ob 313/01g). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §1072;ABGB §1073;GBG 1955 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein verbüchertes Vorkaufsrecht stellt ein vom Grundbuchsgericht von Amts wegen zu beachtendes Verfügungshindernis für den dinglich belasteten Eigentümer dar (Hinweis OGH 17.4.2002, 7 Ob 313/01g). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1072;ABGB §1073;AVG §38;GBG 1955 §32 Abs1;GBG 1955 §94 Abs1 Z1;GBG 1955 §94 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Das Grundbuchsgericht hat auf ein verbüchertes Vorkaufsrecht von Amts wegen Bedacht zu nehmen und darf ein Veräußerungsgeschäft nur verbüchern, wenn sich aus seinen Entscheidungsgrundlagen - Grundbuchsstand und ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1072;ABGB §1073;AVG §38;GBG 1955 §32 Abs1;GBG 1955 §94 Abs1 Z1;GBG 1955 §94 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Das Grundbuchsgericht hat auf ein verbüchertes Vorkaufsrecht von Amts wegen Bedacht zu nehmen und darf ein Veräußerungsgeschäft nur verbüchern, wenn sich aus seinen Entscheidungsgrundlagen - Grundbuchsstand und ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1072;ABGB §1073;AVG §38;GBG 1955 §32 Abs1;GBG 1955 §94 Abs1 Z1;GBG 1955 §94 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Das Grundbuchsgericht hat auf ein verbüchertes Vorkaufsrecht von Amts wegen Bedacht zu nehmen und darf ein Veräußerungsgeschäft nur verbüchern, wenn sich aus seinen Entscheidungsgrundlagen - Grundbuchsstand und ... mehr lesen...