Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft, bestehend aus den Grundstücken Nr. 357/1 und Nr. 357/4. Das Erstgericht bewilligte auf Grund der vorgelegten Urkunden (Teilungsplan, Bescheinigung des Vermessungsamtes B*****, Bescheid der Stadtgemeinde B*****, Erklärung der Antragstellerin betreffend Servitutenbestellung, Bestätigung über die Zeichnungsberechtigung der Organe der Antragstellerin) folgende Grundbuchseintragunge... mehr lesen...