Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Im Grundverfahren vor dem Bezirksgericht XXXX brachte die Beschwerdeführerin am 16.09.2019 als betreibende Partei zur Hereinbringung einer Geldforderung in der Höhe von EUR 2.218,13 einen Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution sowie der Zwangsversteigerung mehrerer Liegenschaften gegen XXXX als verpflichtete Partei ein. Für diesen Antrag wurde am 27.09.2019 die Pauschalgebühr nach dem Gerichtsgebührengesetz, GGG, in Höh... mehr lesen...