Rechtssatz: Unterlässt es das nach außen berufene Organ einer Gesellschaft mbH des Beförderers sich zu vergewissern, dass die vorgeschriebenen Unterlagen in der Beförderungseinheit mitgeführt werden, da das Beförderungspapier hinsichtlich der Klassenbezeichnung fehlerhaft war, da folgende Eintragungen unvollständig waren: Nettomasse, Gesamtzahl, Klasse des ADR, obwohl die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vo... mehr lesen...