Mit beglaubigter Vollmacht vom 21. Mai 1970 erteilte Johann F (Inhaber einer "Finanzkanzlei" in X) der Ingrid B (Kreditvermittlerin in Y) "Prozeßvollmacht" und bevollmächtigte sie insbesondere, Einverleibungs-, Vorrangseinräumungs- und Löschungserklärungen abzugeben, Gesuche um Bewilligung grundbücherlicher Eintragungen und Rangordnungsanmerkungen jeder Art zu unterfertigen und unbewegliche Sachen und Rechte zu veräußern, zu verpfänden oder entgeltlich oder unentgeltlich zu übernehmen... mehr lesen...
Norm: GBG §41GBG §42ZPO §226 IIB9ZPO §228 A1ZPO §228 B5
Rechtssatz: Die Rechtfertigungsklage ist nicht Leistungsklage, sondern Feststellungsklage (SZ 5/296). Entscheidungstexte 2 Ob 241/74 Entscheidungstext OGH 14.11.1974 2 Ob 241/74 Veröff: SZ 47/127 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0037453 ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §42
Rechtssatz: Die Klage auf Zahlung einer vorgemerkten Forderung schließt das Begehren auf Rechtfertigung der Vormerkung in sich, wenn Forderung und Pfandrecht geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 888/23 Entscheidungstext OGH 04.12.1923 3 Ob 888/23 Veröff: SZ 5/296 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...